Diese Woche hat das Verwaltungsgericht Bayreuth eine für unsere Redaktion sehr wichtige Entscheidung getroffen – mit weitreichenden Folgen für die künftige Zusammenarbeit nicht nur zwischen dem Nordbayerischen Kurier und der Stadt und dem Landkreis Bayreuth sowie den Gemeinden hier, sondern auch für die anderen oberfränkischen Zeitungen. Die Probleme sind nämlich überall dieselben: Die Kommunen weigern sich, uns die nach Presserecht zustehenden Informationen zu geben. In der sensiblen Frage des Gehaltes von Klinikum-Geschäftsführer Ranftl entschied das Verwaltungsgericht nach intensiver Prüfung entschieden für die Pressefreiheit.

Auf der folgenden Seite dokumentieren wir die Auseinandersetzung, die Mitte August 2011 mit der ersten Anfrage beim Klinikum begann. Anfang November reichten wir dann nach mehreren angelehnten Anfragen einen Eil-Antrag am Verwaltungsgericht ein. Für die Entscheidung ließ sich das Gericht nicht nur viel Zeit, es prüfte auch eingehend in einer insgesamt dreistündigen Verhandlung.

Der Gerichtsbericht (Nordbayerischer Kurier vom 16.02.2012):

Gericht stärkt die Pressefreiheit

Von Stephan Tiroch

Wenn es um die Pressefreiheit geht, macht das Verwaltungsgericht Bayreuth keine Pause. Über drei Stunden wird im stuckgeschmückten Saal durchverhandelt. Nach einstündiger Beratung verkündet Vorsitzender Richter Bernd Stammberger den Beschluss – eine Entscheidung, die die Pressefreiheit stärkt: Der Krankenhauszweckverband Bayreuth muss dem Nordbayerischen Kurier Informationen über das Gehalt des Klinikumchefs Roland Ranftl zugänglich machen.

Geklagt hat Kurier-Chefredakteur Joachim Braun: Seine Redaktion wollte im vergangenen August wissen, was Geschäftsführer Ranftl verdient und ob sein Gehalt im Zuge der Vertragsverlängerung erhöht worden ist. Braun beruft sich auf die verfassungsrechtlich garantierte Kontrollfunktion der Presse: Es sei die Aufgabe von Journalisten, darüber zu wachen, ob mit öffentlichen Geldern wirtschaftlich und sparsam umgegangen wird.

„Es hat uns nur noch mehr motiviert, dass die Gegenseite gemauert hat“, betont Brauns Rechtsanwalt Johannes Weberling. Der Experte für Presserecht aus Berlin fordert Transparenz: „Die sachgemäße Verwendung von Steuermitteln interessiert die Öffentlichkeit.“

Die Gegenseite sieht dies anders: Der Zweckverband, vertreten durch den Landkreisjuristen Daniel Frieß sowie die beiden Rechtsanwälte Michael Brand und Robert Dragunski, hält die  Auskunftsverweigerung für zulässig. Man beruft sich unter anderem auf das Persönlichkeitsrecht Ranftls, der sein Einverständnis nicht erteilt hat, und auf das  Handelsgesetz. Einen Top-Mann an der Spitze des Klinikumsbetriebs – mit zirka 2300 Beschäftigten – nach Bayreuth zu bekommen, sei nicht so einfach, gibt Rechtsanwalt Brand zu bedenken.

Vor Verkündung der Entscheidung regt der Vorsitzende noch einen Vergleich an, der sich zunächst nach einem Scherz anhört:„Herr Braun sagt, was er verdient, dann sagt der Antragsgegner, was Herr Ranftl verdient.“ Nach einer Sitzungsunterbrechung wird klar, dass der Vorschlag durchaus ernst gemeint ist. Rechtsanwalt Weberling gibt zu Protokoll, dass der Kurier-Chef bereit sei, sein Gehalt zu veröffentlichen, „wenn wir Ranftls Gehalt erfahren und es nach journalistischer Prüfung und sorgfältiger Abwägung veröffentlichen“. Dazu kommt es dann nicht, da der Landkreisjurist auf einer Entscheidung des Gerichts besteht.

In ihrem Beschluss gibt die 3. Kammer dem Antrag auf Einstweilige Verfügung zum großen Teil statt. Das Gericht begrenzt die Auskunftspflicht allerdings auf den Zweckverband: Was genau der Geschäftsführer verdient, könne nur die Klinikum-GmbH wissen, die aber in dem Verfahren nicht der Antragsgegner ist. Dafür muss der Zweckverband „ohne Schwärzungen“ seinen Beschluss von der August-Sitzung rausgeben. Also darlegen, welches Angebot man Ranftl gemacht und welche Prämien man ihm in Aussicht gestellt hat.

Das Gericht beruft sich dabei insbesondere auf die bayerische Gemeindeordnung. Darin habe der Gesetzgeber festgelegt, dass solche Gehälter veröffentlicht werden sollen und dass die Kommunen auf das entsprechende Einverständnis ihrer Spitzenmitarbeiter hinwirken sollen. Ob dies in Bayreuth geschehen ist, habe man in der Sitzung nicht klären können, bedauert Stammberger und rügt das Fernbleiben des Bayreuther Landrats Hermann Hübner und des Bayreuther Oberbürgermeisters Michael Hohl: „Wir sind verwundert, dass von der  Führungsspitze des Zweckverbands keiner da ist.“

Überrascht zeigt sich hinterher Landkreisjurist Frieß: „Kein klares Ja, kein klares Nein.“ Man wolle vor der Entscheidung, eventuell den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anzurufen, erst die schriftliche Begründung abwarten. Deshalb wollen sich auch der Landrat und der Oberbürgermeister vorerst nicht äußeren. „Grundsätzlich kein Kommentar“ heißt es im Büro des Klinikumchefs.

Umso gesprächiger zeigt sich die Gegenseite. „Ich bin zufrieden, mehr
wollten wir nicht“, so NK-Chef Braun. Sein Rechtsanwalt betont: „Inhaltlich
haben wir in vollem Umfang recht bekommen.“ Zum weiteren Vorgehen
sagt der Berliner Presserechtler: „Wir werden den Zweckverband am
Donnerstag auffordern, uns die Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Wenn sie’s nicht freiwillig tun, werden wir es erzwingen.“

INFO: Stephan Tiroch ist Redakteur der Bayerischen Rundschau in Kulmbach. Die Redaktion des Nordbayerischen Kuriers hat die Kollegen der Rundschau
gebeten, die Berichterstattung zu übernehmen, weil der Nordbayerische Kurier in dem Verfahren Prozessbeteiligter ist.

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Und der Kommentar dazu (Nordbayerischer Kurier vom 18.02.12):

Ein Erfolg im Kampf um eine transparente Politik

Von Joachim Braun

Bei diesem Prozess ging es nicht um Sieg oder Niederlage, es war auch kein Prozess Zeitung gegen Klinikum oder gar Braun gegen Hohl, wie manche besonders schlauen Zeitgenossen meinten. Und auch eine Neiddebatte über den gut verdienenden Klinikumschef Ranftl ist nicht unser Thema. Nein, die Klage des Nordbayerischen Kuriers gegen den Krankenhauszweckverband Bayreuth, die am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht verhandelt wurde, war notwendig, um eingeschliffene Verhaltensregeln neu zu ordnen, und zwar so, wie es unsere Gesetze vorsehen.

Es ging, oder es geht – eine Berufung ist möglich – darum, der Politik in der Stadt Bayreuth und im Landkreis Bayreuth (die beiden sind Gesellschafter des Klinikums) deutlich zu machen, dass ihr Geschäft öffentlich erfolgen muss, dass die Politik gegenüber dem Bürger transparent zu sein hat und deren Repräsentanten sich der Beurteilung durch die Wähler zu stellen haben – und zwar jederzeit und nicht nur vor Wahlgängen.

Leider haben viele der Politiker in Bayreuth und in der Region diese Grundsätze entweder vergessen oder noch nie gekannt. Roland Ranftl, der Geschäftsführer des mit Steuergeldern finanzierten Klinikums, hat ein öffentliches Amt. Der Manager handelt nicht im Auftrag irgendeines privaten Unternehmers, sondern im Auftrag von Ihnen, liebe Leser, und auch von mir. Darum ist er uns auch Rechenschaft schuldig. Und dazu gehört, dass er seine Bezüge offenlegen muss. Er muss transparent machen, dass er verdient, was er verdient.

Die Presse, so ist es in unserer Demokratie geregelt, ist der Mittler zwischen Behörden und Politik auf der einen und dem Bürger auf der anderen Seite. Für diese verantwortungsvolle Aufgabe hat uns der Gesetzgeber besondere Privilegien zuerkannt. In Artikel 4 des Bayerischen Pressegesetzes heißt es eindeutig: „Die Presse hat gegenüber Behörden ein Recht auf Auskunft“, und weiter: „Die Auskunft darf nur verweigert werden, soweit auf Grund beamtenrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften eine Verschwiegenheitspflicht besteht.“

Dass ein solcher Grund nicht vorliegt, hat das Verwaltungsgericht Bayreuth am Mittwoch eindeutig festgestellt und sogar noch ein Argument draufgesetzt. In Artikel 94 der Bayerischen Gemeindeordnung steht nämlich sinngemäß, dass die Behörde darauf „hinzuwirken“ hat, dass Offenheit herrscht und die Bezüge ihrer Geschäftsführer öffentlich gemacht werden. Die Landeshauptstadt München beispielsweise veröffentlicht die Gehälter der Chefs von Stadtwerken, Wohnungsunternehmen etc. seit Jahren routinemäßig.

Das Verwaltungsgericht hat es sich nicht leichtgemacht und alle Aspekte des vom Kurier gestellten Antrags hinterfragt. Das ging bis zur Glaubwürdigkeitsfrage, ob ich denn als Chefredakteur auch mein Gehalt veröffentlichen würde, wenn Roland Ranftl seines nennt. Ich habe zugestimmt, aber der Vergleichsvorschlag kam nicht zum Tragen, da ihn die Gegenseite ablehnte.

Eigentlich ist es höchst bedauerlich, dass Presse und Behörden Gerichte benötigen, um ihren Umgang zu regeln. Dass Oberbürgermeister Michael Hohl sogar androhte, eher in Beugehaft zu gehen, als dem Kurier die – wie nicht erst jetzt klar ist – völlige legale Auskunft zu geben, offenbart einen Mangel an demokratischem Verständnis, der bedenklich ist. Hohl, und das muss betont werden, steht dabei keinesfalls alleine da.

Eine parteiübergreifende Mehrheit des Stadtrats teilt diese Auffassungen, was man daran erkennen kann, welche Themen hinter verschlossenen Türen verhandelt werden, obwohl sie eigentlich öffentlich wären. Das reicht von Spardiskussionen über den Haushalt bis zu Debatten über den Bahngipfel und die Städtepartnerschaft mit Tekirdag bis zu vielen Themen, von denen die Öffentlichkeit nie etwas erfährt.

Der Kurier wird sich das künftig nicht mehr gefallen lassen und im äußersten Fall auch wieder vor Gericht gehen. Der bessere Weg wäre allerdings ein breiter Konsens im Stadtrat, Transparenz zu schaffen – so wie es der Gesetzgeber vorsieht: so viel Öffentlichkeit wie möglich! Unterfranken ist übrigens bei diesem Thema längst zwei Schritte weiter.

Ob wir das Gehalt von Roland Ranftl veröffentlichen werden, wissen wir übrigens noch nicht. Wir werden dies prüfen und die Konsequenzen abwägen. Um’s zu prüfen, müssen wir es allerdings kennen. Nächste Woche sollten wir die Info bekommen.

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Nachtrag (Nordbayerischer Kurier vom 21.02.2012):

Kurier gegen Krankenhauszweckverband: Nächste Runde

Die Auseinandersetzung zwischen dem Nordbayerischen Kurier und Krankenhauszweckverband Bayreuth um das Auskunftsrecht geht in die nächste Runde. Am Montag legten die Anwälte des Zweckverbands (Mitglieder sind Stadt und Landkreis) Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth ein.

Dieses hatte dem Kurier am Mittwoch teilweise Recht gegeben und den Zweckverband verurteilt, der Zeitung die Jahresbezüge von Klinikum-Geschäftsführer Roland Ranftl mitzuteilen.

Der Klinikum-Zweckverband hat nun den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München angerufen und fordert den Bayreuther Beschluss aufzuheben. Außerdem wurde beantragt, dass der erstinstanzliche Beschluss nicht vollzogen werden darf, sprich: Der Zweckverband möchte verhindern, dass die Zeitung ihn dazu zwingen kann, Ranftls Anstellungsvertrag herauszugeben, bevor die letzte Instanz in der Sache entschieden hat.

Da es sich um eine Eilsache handelt, dürfte eine Entscheidung des VHG in den nächsten Wochen vorliegen.