Sa 18 Feb 2012
Warum wir gegen Stadt und Landkreis geklagt haben
Posted by jbraun under Die Stadt
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Diese Woche hat das Verwaltungsgericht Bayreuth eine für unsere Redaktion sehr wichtige Entscheidung getroffen – mit weitreichenden Folgen für die künftige Zusammenarbeit nicht nur zwischen dem Nordbayerischen Kurier und der Stadt und dem Landkreis Bayreuth sowie den Gemeinden hier, sondern auch für die anderen oberfränkischen Zeitungen. Die Probleme sind nämlich überall dieselben: Die Kommunen weigern sich, uns die nach Presserecht zustehenden Informationen zu geben. In der sensiblen Frage des Gehaltes von Klinikum-Geschäftsführer Ranftl entschied das Verwaltungsgericht nach intensiver Prüfung entschieden für die Pressefreiheit.
Auf der folgenden Seite dokumentieren wir die Auseinandersetzung, die Mitte August 2011 mit der ersten Anfrage beim Klinikum begann. Anfang November reichten wir dann nach mehreren angelehnten Anfragen einen Eil-Antrag am Verwaltungsgericht ein. Für die Entscheidung ließ sich das Gericht nicht nur viel Zeit, es prüfte auch eingehend in einer insgesamt dreistündigen Verhandlung.
Der Gerichtsbericht (Nordbayerischer Kurier vom 16.02.2012):
Gericht stärkt die Pressefreiheit
Von Stephan Tiroch
Wenn es um die Pressefreiheit geht, macht das Verwaltungsgericht Bayreuth keine Pause. Über drei Stunden wird im stuckgeschmückten Saal durchverhandelt. Nach einstündiger Beratung verkündet Vorsitzender Richter Bernd Stammberger den Beschluss – eine Entscheidung, die die Pressefreiheit stärkt: Der Krankenhauszweckverband Bayreuth muss dem Nordbayerischen Kurier Informationen über das Gehalt des Klinikumchefs Roland Ranftl zugänglich machen.
Geklagt hat Kurier-Chefredakteur Joachim Braun: Seine Redaktion wollte im vergangenen August wissen, was Geschäftsführer Ranftl verdient und ob sein Gehalt im Zuge der Vertragsverlängerung erhöht worden ist. Braun beruft sich auf die verfassungsrechtlich garantierte Kontrollfunktion der Presse: Es sei die Aufgabe von Journalisten, darüber zu wachen, ob mit öffentlichen Geldern wirtschaftlich und sparsam umgegangen wird.
„Es hat uns nur noch mehr motiviert, dass die Gegenseite gemauert hat“, betont Brauns Rechtsanwalt Johannes Weberling. Der Experte für Presserecht aus Berlin fordert Transparenz: „Die sachgemäße Verwendung von Steuermitteln interessiert die Öffentlichkeit.“
Die Gegenseite sieht dies anders: Der Zweckverband, vertreten durch den Landkreisjuristen Daniel Frieß sowie die beiden Rechtsanwälte Michael Brand und Robert Dragunski, hält die Auskunftsverweigerung für zulässig. Man beruft sich unter anderem auf das Persönlichkeitsrecht Ranftls, der sein Einverständnis nicht erteilt hat, und auf das Handelsgesetz. Einen Top-Mann an der Spitze des Klinikumsbetriebs – mit zirka 2300 Beschäftigten – nach Bayreuth zu bekommen, sei nicht so einfach, gibt Rechtsanwalt Brand zu bedenken.
Vor Verkündung der Entscheidung regt der Vorsitzende noch einen Vergleich an, der sich zunächst nach einem Scherz anhört:„Herr Braun sagt, was er verdient, dann sagt der Antragsgegner, was Herr Ranftl verdient.“ Nach einer Sitzungsunterbrechung wird klar, dass der Vorschlag durchaus ernst gemeint ist. Rechtsanwalt Weberling gibt zu Protokoll, dass der Kurier-Chef bereit sei, sein Gehalt zu veröffentlichen, „wenn wir Ranftls Gehalt erfahren und es nach journalistischer Prüfung und sorgfältiger Abwägung veröffentlichen“. Dazu kommt es dann nicht, da der Landkreisjurist auf einer Entscheidung des Gerichts besteht.
In ihrem Beschluss gibt die 3. Kammer dem Antrag auf Einstweilige Verfügung zum großen Teil statt. Das Gericht begrenzt die Auskunftspflicht allerdings auf den Zweckverband: Was genau der Geschäftsführer verdient, könne nur die Klinikum-GmbH wissen, die aber in dem Verfahren nicht der Antragsgegner ist. Dafür muss der Zweckverband „ohne Schwärzungen“ seinen Beschluss von der August-Sitzung rausgeben. Also darlegen, welches Angebot man Ranftl gemacht und welche Prämien man ihm in Aussicht gestellt hat.
Das Gericht beruft sich dabei insbesondere auf die bayerische Gemeindeordnung. Darin habe der Gesetzgeber festgelegt, dass solche Gehälter veröffentlicht werden sollen und dass die Kommunen auf das entsprechende Einverständnis ihrer Spitzenmitarbeiter hinwirken sollen. Ob dies in Bayreuth geschehen ist, habe man in der Sitzung nicht klären können, bedauert Stammberger und rügt das Fernbleiben des Bayreuther Landrats Hermann Hübner und des Bayreuther Oberbürgermeisters Michael Hohl: „Wir sind verwundert, dass von der Führungsspitze des Zweckverbands keiner da ist.“
Überrascht zeigt sich hinterher Landkreisjurist Frieß: „Kein klares Ja, kein klares Nein.“ Man wolle vor der Entscheidung, eventuell den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anzurufen, erst die schriftliche Begründung abwarten. Deshalb wollen sich auch der Landrat und der Oberbürgermeister vorerst nicht äußeren. „Grundsätzlich kein Kommentar“ heißt es im Büro des Klinikumchefs.
Umso gesprächiger zeigt sich die Gegenseite. „Ich bin zufrieden, mehr
wollten wir nicht“, so NK-Chef Braun. Sein Rechtsanwalt betont: „Inhaltlich
haben wir in vollem Umfang recht bekommen.“ Zum weiteren Vorgehen
sagt der Berliner Presserechtler: „Wir werden den Zweckverband am
Donnerstag auffordern, uns die Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Wenn sie’s nicht freiwillig tun, werden wir es erzwingen.“
INFO: Stephan Tiroch ist Redakteur der Bayerischen Rundschau in Kulmbach. Die Redaktion des Nordbayerischen Kuriers hat die Kollegen der Rundschau
gebeten, die Berichterstattung zu übernehmen, weil der Nordbayerische Kurier in dem Verfahren Prozessbeteiligter ist.
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Und der Kommentar dazu (Nordbayerischer Kurier vom 18.02.12):
Ein Erfolg im Kampf um eine transparente Politik
Von Joachim Braun
Bei diesem Prozess ging es nicht um Sieg oder Niederlage, es war auch kein Prozess Zeitung gegen Klinikum oder gar Braun gegen Hohl, wie manche besonders schlauen Zeitgenossen meinten. Und auch eine Neiddebatte über den gut verdienenden Klinikumschef Ranftl ist nicht unser Thema. Nein, die Klage des Nordbayerischen Kuriers gegen den Krankenhauszweckverband Bayreuth, die am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht verhandelt wurde, war notwendig, um eingeschliffene Verhaltensregeln neu zu ordnen, und zwar so, wie es unsere Gesetze vorsehen.
Es ging, oder es geht – eine Berufung ist möglich – darum, der Politik in der Stadt Bayreuth und im Landkreis Bayreuth (die beiden sind Gesellschafter des Klinikums) deutlich zu machen, dass ihr Geschäft öffentlich erfolgen muss, dass die Politik gegenüber dem Bürger transparent zu sein hat und deren Repräsentanten sich der Beurteilung durch die Wähler zu stellen haben – und zwar jederzeit und nicht nur vor Wahlgängen.
Leider haben viele der Politiker in Bayreuth und in der Region diese Grundsätze entweder vergessen oder noch nie gekannt. Roland Ranftl, der Geschäftsführer des mit Steuergeldern finanzierten Klinikums, hat ein öffentliches Amt. Der Manager handelt nicht im Auftrag irgendeines privaten Unternehmers, sondern im Auftrag von Ihnen, liebe Leser, und auch von mir. Darum ist er uns auch Rechenschaft schuldig. Und dazu gehört, dass er seine Bezüge offenlegen muss. Er muss transparent machen, dass er verdient, was er verdient.
Die Presse, so ist es in unserer Demokratie geregelt, ist der Mittler zwischen Behörden und Politik auf der einen und dem Bürger auf der anderen Seite. Für diese verantwortungsvolle Aufgabe hat uns der Gesetzgeber besondere Privilegien zuerkannt. In Artikel 4 des Bayerischen Pressegesetzes heißt es eindeutig: „Die Presse hat gegenüber Behörden ein Recht auf Auskunft“, und weiter: „Die Auskunft darf nur verweigert werden, soweit auf Grund beamtenrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften eine Verschwiegenheitspflicht besteht.“
Dass ein solcher Grund nicht vorliegt, hat das Verwaltungsgericht Bayreuth am Mittwoch eindeutig festgestellt und sogar noch ein Argument draufgesetzt. In Artikel 94 der Bayerischen Gemeindeordnung steht nämlich sinngemäß, dass die Behörde darauf „hinzuwirken“ hat, dass Offenheit herrscht und die Bezüge ihrer Geschäftsführer öffentlich gemacht werden. Die Landeshauptstadt München beispielsweise veröffentlicht die Gehälter der Chefs von Stadtwerken, Wohnungsunternehmen etc. seit Jahren routinemäßig.
Das Verwaltungsgericht hat es sich nicht leichtgemacht und alle Aspekte des vom Kurier gestellten Antrags hinterfragt. Das ging bis zur Glaubwürdigkeitsfrage, ob ich denn als Chefredakteur auch mein Gehalt veröffentlichen würde, wenn Roland Ranftl seines nennt. Ich habe zugestimmt, aber der Vergleichsvorschlag kam nicht zum Tragen, da ihn die Gegenseite ablehnte.
Eigentlich ist es höchst bedauerlich, dass Presse und Behörden Gerichte benötigen, um ihren Umgang zu regeln. Dass Oberbürgermeister Michael Hohl sogar androhte, eher in Beugehaft zu gehen, als dem Kurier die – wie nicht erst jetzt klar ist – völlige legale Auskunft zu geben, offenbart einen Mangel an demokratischem Verständnis, der bedenklich ist. Hohl, und das muss betont werden, steht dabei keinesfalls alleine da.
Eine parteiübergreifende Mehrheit des Stadtrats teilt diese Auffassungen, was man daran erkennen kann, welche Themen hinter verschlossenen Türen verhandelt werden, obwohl sie eigentlich öffentlich wären. Das reicht von Spardiskussionen über den Haushalt bis zu Debatten über den Bahngipfel und die Städtepartnerschaft mit Tekirdag bis zu vielen Themen, von denen die Öffentlichkeit nie etwas erfährt.
Der Kurier wird sich das künftig nicht mehr gefallen lassen und im äußersten Fall auch wieder vor Gericht gehen. Der bessere Weg wäre allerdings ein breiter Konsens im Stadtrat, Transparenz zu schaffen – so wie es der Gesetzgeber vorsieht: so viel Öffentlichkeit wie möglich! Unterfranken ist übrigens bei diesem Thema längst zwei Schritte weiter.
Ob wir das Gehalt von Roland Ranftl veröffentlichen werden, wissen wir übrigens noch nicht. Wir werden dies prüfen und die Konsequenzen abwägen. Um’s zu prüfen, müssen wir es allerdings kennen. Nächste Woche sollten wir die Info bekommen.
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Nachtrag (Nordbayerischer Kurier vom 21.02.2012):
Kurier gegen Krankenhauszweckverband: Nächste Runde
Die Auseinandersetzung zwischen dem Nordbayerischen Kurier und Krankenhauszweckverband Bayreuth um das Auskunftsrecht geht in die nächste Runde. Am Montag legten die Anwälte des Zweckverbands (Mitglieder sind Stadt und Landkreis) Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth ein.
Dieses hatte dem Kurier am Mittwoch teilweise Recht gegeben und den Zweckverband verurteilt, der Zeitung die Jahresbezüge von Klinikum-Geschäftsführer Roland Ranftl mitzuteilen.
Der Klinikum-Zweckverband hat nun den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München angerufen und fordert den Bayreuther Beschluss aufzuheben. Außerdem wurde beantragt, dass der erstinstanzliche Beschluss nicht vollzogen werden darf, sprich: Der Zweckverband möchte verhindern, dass die Zeitung ihn dazu zwingen kann, Ranftls Anstellungsvertrag herauszugeben, bevor die letzte Instanz in der Sache entschieden hat.
Da es sich um eine Eilsache handelt, dürfte eine Entscheidung des VHG in den nächsten Wochen vorliegen.
Hallo Herr Braun,
Glückwunsch Ihnen – als Vertreter der Presse und auch uns allen.
Ich denke, Sie haben der Region einen großen Dienst erwiesen und es gibt die Chance, dass die Transparenz in Politik und Verwaltung zunimmt.
Bleiben Sie am Ball!
Am besten fand ich die Passage mit dem Vorschlag von dem Richter – Herr Braun sagt was er verdient und dafür sagt Herr Ranftl wie hoch sein Gehalt ist. Was war das dennß Ich zeigt Dir meins, wenn Du mir Deins zeigst
Mehr zum Grunsatz der Öffentlichkeit nach Gemeindeordnung und zur Auskunftspflicht gegenüber Medien nach Artikel 4, Bayerisches Pressegesetz. http://www.mainpost.de/regional/auskunftspflicht./
Anton Sahlender
Leseranwalt, Main-Post, Würzburg
Vielleicht sind die Bezuege des Klinikchefs so
mickrig, dass er sich geniert.:-)
Herzlichen Dank für Ihr Engagement!
Demokratie und Pressefreiheit muss sich permanent gegenüber andere Machtstrukturen zur Wehr setzen und behaupten.
Ansonsten geht die “demokratische Macht des Volkes” an wenige Machtmenschen über.
Diese Auseinandersetzung findet nicht nur in der großen Politik statt, sondern ebenso bei uns vor der Haustüre.
Glückwunsch, alter Demokratieverfechter!
Nun aber in der Folge bitte konsequent, und die Höhe des Gehalts Herrns Ranftls auf jeden Fall veröffentlichen. Denn die Bewertung, ob er “verdient, was er verdient”, mag die Öffentlichkeit bewerten, und nicht der Kurier
Was mich an dem Gesamtkomplex Bayreuther in den letzten Jahren wundert und auch erschreckt, ist die merkwürdige Auffassung einiger Entscheidungsträger zum Thema Pressefreiheit und Aufgaben der Medien. Interessanterweise auch von (gewählten) Juristen, die sicherlich die ein oder andere Vorlesung in Staats- und Verfassungsrecht genossen haben dürften. Auch ein Blick auf die Landkarte und den Kalender dürfte schon helfen, festzustellen, wann und wo wir leben. Doch scheint es weniger an Wissensmängeln als vielmehr an Charaktermängeln zu liegen, wenn oft derart unsouverän mit dem NK umgegangen wird.
Auf eine Presse, die kritiklos nur berichtet, was gewünscht ist und schöne Fotos veröffentlicht, kann man verzichten. Daher freut mich das Engagement von Herrn Braun, der sich (bisher) verantwortungsvoll und gleichzeitig streitbar zeigt, sehr.
Und was man auch nicht vergessen darf: Die Gerichtskosten zahlt der Steuerzahler…
Angesichts der Tatsache dass jetzt in München entschieden wird ob wir ein Recht auf Information haben, frage ich mich warum Landrat und Oberbürgermeister etwas zu befürchten haben, wenn das Gehalt und die vielleicht vereinbarten Zusatzprämien (vielleicht auch noch ein kleines Schweigegeld damit kein Wort über die Drei Millionen Abfindung an seinen Vorgänger an die Öffentlichkeit kommt) veröffentlicht wird…
Wäre es Hohl & Co. nur darum gegangen, sich gegenüber dem Klinikumchef rechtlich abzusichern, hätten sie das Urteil akzeptiert.
Nun muss man tatsächlich das Demokratieverständis des Oberbürgermeisters ernsthaft infrage stellen.
Da muss ich Thomas Palme beipflichten.
Mittlerweile glaube ich, dass bei der Sache wirklich etwas faul ist.
Entweder die Sachlage oder das Demokratieverständnis.
Ja, dieser Eindruck drängt sich auf. Vermutlich eine Mischung aus einem Sachverhalt, der im Interesse der Verantwortlichen besser nicht bekannt wird und einem Verständnis von Recht (Bayerische Gemeindeordnung), Demokratie und Pressefreiheit, das etwas aus der Spur geraten ist.
Aber das kann jedem Sonnenkönig mal passieren, der Eigen- und Fremdwahrnehmung nicht mehr so ganz in Einklang zu bringen vermag. Die meisten Kontroversen könnten schnell entschärft werden. Man müsste nur wollen.
Provinzberlusconi wäre ein bösen Wort, deshalb verkneife ich mir Ausführungen dazu.
Gute Nacht Bayreuth!
Tja, Herr Hohl will gewaehlt werden; er setzt anscheinend noch auf die aussterbende Generation derjenigen CSU Waehler, die auch bei einem schwarzen Muelleimer ihr Kreuzchen gesetzt haetten.
“Eigentlich ist es höchst bedauerlich, dass Presse und Behörden Gerichte benötigen, um ihren Umgang zu regeln.”
–> Hierzu kann ich nur sagen: Was sein muss, muss sein! Ich finde es sehr verantwortungsbewusst, dass Sie diesen Schritt gegangen sind. Wenn die Umstände schon länger so im Argen liegen, dann war es höchste Zeit, für die nötige Transparenz zu sorgen, bzw. dafür die nötigen Schritte einzuleiten – damit die Bürger durch die Medien die Informationen erhalten, die Ihnen als Steuerzahler zustehen.
“Der Kurier wird sich das künftig nicht mehr gefallen lassen und im äußersten Fall auch wieder vor Gericht gehen.”
–> Vielleicht hatten die Herren des Krankenhauszweckverbandes ja weiterhin mit der Bequemlichkeit der Medienvertreter gerechnet. Nun werden sie eines Besseren belehrt: Unsere Presse- und Informationsfreiheit ist eine der wichtigsten Stützpfeiler unserer Demokratie, darüber lässt sich nicht diskutieren. Gut, wenn solche Missstände endlich öffentlich aufgedeckt werden.
Bravo Herr Braun. Nicht locker lassen. Weiter so. ich freue mich auf die Veröffentlichung!
Viele Grüße Aurel.
Sehr interessantes Urteil. Könnte auch Praktiken der Agentur für Arbeit betreffen. Ich habe dort einmal die Gesamtsumme des Konkursausfallgeldes für die Mitarbeiter eines bestimmten, nicht mehr existenten Unternehmens erfragt und von der Regionaldirektion folgenden Bescheid erhalten, Zitat:
Ich verstehe Ihr journalistisches Interesse, doch Betriebs- und Geschäftsdaten sind bei einzelnen Betrieben – auch wenn sie aktuell erloschen sind – Sozialdaten, die datenschutzrechtlich geschützt sind. Daten über Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld etc. dürfen wir – bezogen auf ein einzelnes Unternehmen – nicht weitergegeben. Auf Landes- oder Bundesebene sind die Insgesamt-Zahlen nicht geschützt.
Hallo Joachim, sporadisch verfolge ich Deinen Blog. Mir war nach Deinem Weggang vom Tölzer Kurier klar, dass Du Deinem Naturell treu bleibst und Wege findest, um Dir “neue Freunde” zu machen. Vermisse Deine Berichterstattung ueber Kreistagssitzungen beim “TK”. Jetzt haengt sich niemand mehr rein
Bleib so! Viele Gruesse aus Lenggries von Renate Mayer (ehem. Rundschau)
Werter Herr Braun, es macht Freude zu lesen, wie Redaktion und Verlag des “Kuriers” nicht im Unterhaltsam-emotional-anekdotischen abtauchen und ihren Anspruch auf Relevanz verteidigen. Ich wünsche Ihnen Erfolg!